Hundesteuer Monschau
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Monschau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Monschau (2026)
Die Hundesteuer in Monschau (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Monschau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Monschau ein erhöhter Steuersatz von 648 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Monschau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Monschau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Monschau.
Hundesteuer für Monschau berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Monschau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Monschau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Monschau?
Für den ersten Hund zahlst du in Monschau 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 648 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Monschau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Monschau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Monschau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).