Hundesteuer Mönchengladbach
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Mönchengladbach
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Mönchengladbach (2026)
Die Hundesteuer in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Mönchengladbach einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 138 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 166 € sowie für jeden weiteren Hund 193 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Mönchengladbach ein erhöhter Steuersatz von 720 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Mönchengladbach
Befreiungen von der Hundesteuer können in Mönchengladbach auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Mönchengladbach.
Hundesteuer für Mönchengladbach berechnen
≈ 11,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Mönchengladbach
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Mönchengladbach
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mönchengladbach?
Für den ersten Hund zahlst du in Mönchengladbach 138 € pro Jahr, für den zweiten Hund 166 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 720 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Mönchengladbach zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Mönchengladbach zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Mönchengladbach. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).