Hundesteuer Möhnesee
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Möhnesee
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Möhnesee (2026)
Die Hundesteuer in Möhnesee (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Möhnesee einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Möhnesee ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Möhnesee
Befreiungen von der Hundesteuer können in Möhnesee auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Möhnesee.
Hundesteuer für Möhnesee berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Möhnesee
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Möhnesee
Wie hoch ist die Hundesteuer in Möhnesee?
Für den ersten Hund zahlst du in Möhnesee 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Möhnesee zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Möhnesee zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Möhnesee. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).