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Hundesteuer Minden

1. Hund102 €pro Jahr
2. Hund122 €pro Jahr
3. Hund und weitere143 €pro Jahr
Listenhund600 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Minden (2026)

Die Hundesteuer in Minden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Minden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Minden ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Minden

Befreiungen von der Hundesteuer können in Minden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden.

Hundesteuer für Minden berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerMinden
102/ Jahr

8,50 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 102 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Minden

Wie hoch ist die Hundesteuer in Minden?

Für den ersten Hund zahlst du in Minden 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Minden zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Minden zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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