Hundesteuer Minden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Minden (2026)
Die Hundesteuer in Minden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Minden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 102 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 122 € sowie für jeden weiteren Hund 143 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Minden ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Minden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Minden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden.
Hundesteuer für Minden berechnen
≈ 8,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Minden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Minden?
Für den ersten Hund zahlst du in Minden 102 € pro Jahr, für den zweiten Hund 122 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Minden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Minden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Minden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).