Hundesteuer Menden
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Menden
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Menden (2026)
Die Hundesteuer in Menden (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Menden einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Menden ein erhöhter Steuersatz von 552 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Menden
Befreiungen von der Hundesteuer können in Menden auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Menden.
Hundesteuer für Menden berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Menden
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Menden
Wie hoch ist die Hundesteuer in Menden?
Für den ersten Hund zahlst du in Menden 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 552 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Menden zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Menden zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Menden. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).