Hundesteuer Meerbusch
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Meerbusch
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Meerbusch (2026)
Die Hundesteuer in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Meerbusch einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 96 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 115 € sowie für jeden weiteren Hund 134 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Meerbusch ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Meerbusch
Befreiungen von der Hundesteuer können in Meerbusch auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Meerbusch.
Hundesteuer für Meerbusch berechnen
≈ 8 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Meerbusch
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Meerbusch
Wie hoch ist die Hundesteuer in Meerbusch?
Für den ersten Hund zahlst du in Meerbusch 96 € pro Jahr, für den zweiten Hund 115 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Meerbusch zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Meerbusch zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Meerbusch. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).