Hundesteuer Mechernich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Mechernich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Mechernich (2026)
Die Hundesteuer in Mechernich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Mechernich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 69 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 83 € sowie für jeden weiteren Hund 97 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Mechernich ein erhöhter Steuersatz von 805 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Mechernich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Mechernich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Mechernich.
Hundesteuer für Mechernich berechnen
≈ 5,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Mechernich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Mechernich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Mechernich?
Für den ersten Hund zahlst du in Mechernich 69 € pro Jahr, für den zweiten Hund 83 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 805 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Mechernich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Mechernich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Mechernich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).