Hundesteuer Marsberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Marsberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Marsberg (2026)
Die Hundesteuer in Marsberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Marsberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 88 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 106 € sowie für jeden weiteren Hund 123 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Marsberg ein erhöhter Steuersatz von 880 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Marsberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Marsberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Marsberg.
Hundesteuer für Marsberg berechnen
≈ 7,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Marsberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Marsberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Marsberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Marsberg 88 € pro Jahr, für den zweiten Hund 106 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 880 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Marsberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Marsberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Marsberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).