Hundesteuer Marl
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Marl
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Marl (2026)
Die Hundesteuer in Marl (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Marl einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 110 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 132 € sowie für jeden weiteren Hund 154 €. In Marl wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Marl
Befreiungen von der Hundesteuer können in Marl auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Marl.
Hundesteuer für Marl berechnen
≈ 9,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Marl
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Marl
Wie hoch ist die Hundesteuer in Marl?
Für den ersten Hund zahlst du in Marl 110 € pro Jahr, für den zweiten Hund 132 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Marl zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Marl zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Marl. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).