Hundesteuer Marienheide
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Marienheide
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Marienheide (2026)
Die Hundesteuer in Marienheide (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Marienheide einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 86 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 103 € sowie für jeden weiteren Hund 120 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Marienheide ein erhöhter Steuersatz von 688 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Marienheide
Befreiungen von der Hundesteuer können in Marienheide auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Marienheide.
Hundesteuer für Marienheide berechnen
≈ 7,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Marienheide
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Marienheide
Wie hoch ist die Hundesteuer in Marienheide?
Für den ersten Hund zahlst du in Marienheide 86 € pro Jahr, für den zweiten Hund 103 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 688 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Marienheide zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Marienheide zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Marienheide. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).