Hundesteuer Lügde
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lügde
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lügde (2026)
Die Hundesteuer in Lügde (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lügde einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 69 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 83 € sowie für jeden weiteren Hund 97 €. In Lügde wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lügde
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lügde auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lügde.
Hundesteuer für Lügde berechnen
≈ 5,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lügde
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lügde
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lügde?
Für den ersten Hund zahlst du in Lügde 69 € pro Jahr, für den zweiten Hund 83 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lügde zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lügde zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lügde. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).