Hundesteuer Lüdenscheid
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lüdenscheid
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lüdenscheid (2026)
Die Hundesteuer in Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lüdenscheid einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lüdenscheid ein erhöhter Steuersatz von 864 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lüdenscheid
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lüdenscheid auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lüdenscheid.
Hundesteuer für Lüdenscheid berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lüdenscheid
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lüdenscheid
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lüdenscheid?
Für den ersten Hund zahlst du in Lüdenscheid 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 864 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lüdenscheid zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lüdenscheid zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lüdenscheid. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).