Hundesteuer Lübbecke
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lübbecke
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lübbecke (2026)
Die Hundesteuer in Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lübbecke einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 52 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 62 € sowie für jeden weiteren Hund 73 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lübbecke ein erhöhter Steuersatz von 520 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lübbecke
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lübbecke auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lübbecke.
Hundesteuer für Lübbecke berechnen
≈ 4,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lübbecke
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lübbecke
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lübbecke?
Für den ersten Hund zahlst du in Lübbecke 52 € pro Jahr, für den zweiten Hund 62 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 520 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lübbecke zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lübbecke zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lübbecke. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).