Hundesteuer Lotte
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lotte
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lotte (2026)
Die Hundesteuer in Lotte (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lotte einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lotte ein erhöhter Steuersatz von 539 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lotte
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lotte auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lotte.
Hundesteuer für Lotte berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lotte
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lotte
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lotte?
Für den ersten Hund zahlst du in Lotte 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 539 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lotte zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lotte zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lotte. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).