Hundesteuer Löhne
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Löhne
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Löhne (2026)
Die Hundesteuer in Löhne (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Löhne einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 78 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 94 € sowie für jeden weiteren Hund 109 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Löhne ein erhöhter Steuersatz von 624 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Löhne
Befreiungen von der Hundesteuer können in Löhne auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Löhne.
Hundesteuer für Löhne berechnen
≈ 6,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Löhne
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Löhne
Wie hoch ist die Hundesteuer in Löhne?
Für den ersten Hund zahlst du in Löhne 78 € pro Jahr, für den zweiten Hund 94 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 624 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Löhne zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Löhne zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Löhne. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).