Hundesteuer Lippstadt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippstadt
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lippstadt (2026)
Die Hundesteuer in Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lippstadt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lippstadt ein erhöhter Steuersatz von 546 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lippstadt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lippstadt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippstadt.
Hundesteuer für Lippstadt berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippstadt
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lippstadt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lippstadt?
Für den ersten Hund zahlst du in Lippstadt 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 546 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lippstadt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lippstadt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippstadt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).