Hundesteuer Lippetal
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippetal
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lippetal (2026)
Die Hundesteuer in Lippetal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lippetal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lippetal ein erhöhter Steuersatz von 400 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lippetal
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lippetal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippetal.
Hundesteuer für Lippetal berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippetal
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lippetal
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lippetal?
Für den ersten Hund zahlst du in Lippetal 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 400 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lippetal zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lippetal zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lippetal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).