Hundesteuer Linnich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Linnich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Linnich (2026)
Die Hundesteuer in Linnich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Linnich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 70 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 84 € sowie für jeden weiteren Hund 98 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Linnich ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Linnich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Linnich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Linnich.
Hundesteuer für Linnich berechnen
≈ 5,83 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Linnich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Linnich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Linnich?
Für den ersten Hund zahlst du in Linnich 70 € pro Jahr, für den zweiten Hund 84 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Linnich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Linnich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Linnich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).