Hundesteuer Lienen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lienen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lienen (2026)
Die Hundesteuer in Lienen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lienen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lienen ein erhöhter Steuersatz von 420 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lienen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lienen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lienen.
Hundesteuer für Lienen berechnen
≈ 7 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lienen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lienen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lienen?
Für den ersten Hund zahlst du in Lienen 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 420 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lienen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lienen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lienen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).