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Hundesteuer Lichtenau

1. Hund72 €pro Jahr
2. Hund86 €pro Jahr
3. Hund und weitere101 €pro Jahr
Listenhund900 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lichtenau

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Lichtenau (2026)

Die Hundesteuer in Lichtenau (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lichtenau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lichtenau ein erhöhter Steuersatz von 900 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lichtenau

Befreiungen von der Hundesteuer können in Lichtenau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lichtenau.

Hundesteuer für Lichtenau berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerLichtenau
72/ Jahr

6 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 72 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lichtenau
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Lichtenau

Wie hoch ist die Hundesteuer in Lichtenau?

Für den ersten Hund zahlst du in Lichtenau 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 900 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Lichtenau zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Lichtenau zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Lichtenau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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