Hundesteuer Lennestadt
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lennestadt
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lennestadt (2026)
Die Hundesteuer in Lennestadt (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lennestadt einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lennestadt ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lennestadt
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lennestadt auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lennestadt.
Hundesteuer für Lennestadt berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lennestadt
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lennestadt
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lennestadt?
Für den ersten Hund zahlst du in Lennestadt 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lennestadt zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lennestadt zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lennestadt. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).