Hundesteuer Leichlingen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Leichlingen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Leichlingen (2026)
Die Hundesteuer in Leichlingen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Leichlingen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 125 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 150 € sowie für jeden weiteren Hund 175 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Leichlingen ein erhöhter Steuersatz von 875 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Leichlingen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Leichlingen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Leichlingen.
Hundesteuer für Leichlingen berechnen
≈ 10,42 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Leichlingen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Leichlingen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Leichlingen?
Für den ersten Hund zahlst du in Leichlingen 125 € pro Jahr, für den zweiten Hund 150 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 875 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Leichlingen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Leichlingen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Leichlingen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).