Hundesteuer Langerwehe
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Langerwehe
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Langerwehe (2026)
Die Hundesteuer in Langerwehe (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Langerwehe einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Langerwehe ein erhöhter Steuersatz von 900 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Langerwehe
Befreiungen von der Hundesteuer können in Langerwehe auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Langerwehe.
Hundesteuer für Langerwehe berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Langerwehe
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Langerwehe
Wie hoch ist die Hundesteuer in Langerwehe?
Für den ersten Hund zahlst du in Langerwehe 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 900 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Langerwehe zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Langerwehe zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Langerwehe. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).