Hundesteuer Langenfeld
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenfeld
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Langenfeld (2026)
Die Hundesteuer in Langenfeld (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Langenfeld einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 110 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 132 € sowie für jeden weiteren Hund 154 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Langenfeld ein erhöhter Steuersatz von 950 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Langenfeld
Befreiungen von der Hundesteuer können in Langenfeld auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenfeld.
Hundesteuer für Langenfeld berechnen
≈ 9,17 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenfeld
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Langenfeld
Wie hoch ist die Hundesteuer in Langenfeld?
Für den ersten Hund zahlst du in Langenfeld 110 € pro Jahr, für den zweiten Hund 132 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 950 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Langenfeld zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Langenfeld zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenfeld. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).