Hundesteuer Langenberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Langenberg (2026)
Die Hundesteuer in Langenberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Langenberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Langenberg ein erhöhter Steuersatz von 384 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Langenberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Langenberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenberg.
Hundesteuer für Langenberg berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Langenberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Langenberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Langenberg 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 384 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Langenberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Langenberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Langenberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).