Hundesteuer Lage
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lage
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Lage (2026)
Die Hundesteuer in Lage (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Lage einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 75 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 90 € sowie für jeden weiteren Hund 105 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Lage ein erhöhter Steuersatz von 608 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Lage
Befreiungen von der Hundesteuer können in Lage auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Lage.
Hundesteuer für Lage berechnen
≈ 6,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Lage
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Lage
Wie hoch ist die Hundesteuer in Lage?
Für den ersten Hund zahlst du in Lage 75 € pro Jahr, für den zweiten Hund 90 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 608 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Lage zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Lage zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Lage. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).