Hundesteuer Laer
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Laer
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Laer (2026)
Die Hundesteuer in Laer (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Laer einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Laer ein erhöhter Steuersatz von 230 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Laer
Befreiungen von der Hundesteuer können in Laer auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Laer.
Hundesteuer für Laer berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Laer
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Laer
Wie hoch ist die Hundesteuer in Laer?
Für den ersten Hund zahlst du in Laer 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 230 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Laer zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Laer zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Laer. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).