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Hundesteuer Kreuztal

1. Hund84 €pro Jahr
2. Hund101 €pro Jahr
3. Hund und weitere118 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuztal

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Kreuztal (2026)

Die Hundesteuer in Kreuztal (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kreuztal einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 84 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 101 € sowie für jeden weiteren Hund 118 €. In Kreuztal wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kreuztal

Befreiungen von der Hundesteuer können in Kreuztal auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuztal.

Hundesteuer für Kreuztal berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerKreuztal
84/ Jahr

7 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 84 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuztal
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Kreuztal

Wie hoch ist die Hundesteuer in Kreuztal?

Für den ersten Hund zahlst du in Kreuztal 84 € pro Jahr, für den zweiten Hund 101 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Kreuztal zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Kreuztal zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuztal. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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