Hundesteuer Kreuzau
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuzau
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kreuzau (2026)
Die Hundesteuer in Kreuzau (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kreuzau einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 120 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 144 € sowie für jeden weiteren Hund 168 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kreuzau ein erhöhter Steuersatz von 960 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kreuzau
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kreuzau auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuzau.
Hundesteuer für Kreuzau berechnen
≈ 10 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuzau
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kreuzau
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kreuzau?
Für den ersten Hund zahlst du in Kreuzau 120 € pro Jahr, für den zweiten Hund 144 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 960 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kreuzau zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kreuzau zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kreuzau. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).