Hundesteuer Krefeld
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Krefeld
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Krefeld (2026)
Die Hundesteuer in Krefeld (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Krefeld einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 112 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 134 € sowie für jeden weiteren Hund 157 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Krefeld ein erhöhter Steuersatz von 800 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Krefeld
Befreiungen von der Hundesteuer können in Krefeld auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Krefeld.
Hundesteuer für Krefeld berechnen
≈ 9,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Krefeld
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Krefeld
Wie hoch ist die Hundesteuer in Krefeld?
Für den ersten Hund zahlst du in Krefeld 112 € pro Jahr, für den zweiten Hund 134 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 800 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Krefeld zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Krefeld zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Krefeld. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).