Hundesteuer Kranenburg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kranenburg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kranenburg (2026)
Die Hundesteuer in Kranenburg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kranenburg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 54 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 65 € sowie für jeden weiteren Hund 76 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kranenburg ein erhöhter Steuersatz von 432 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kranenburg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kranenburg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kranenburg.
Hundesteuer für Kranenburg berechnen
≈ 4,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kranenburg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kranenburg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kranenburg?
Für den ersten Hund zahlst du in Kranenburg 54 € pro Jahr, für den zweiten Hund 65 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 432 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kranenburg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kranenburg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kranenburg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).