Hundesteuer Königswinter
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Königswinter
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Königswinter (2026)
Die Hundesteuer in Königswinter (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Königswinter einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Königswinter ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Königswinter
Befreiungen von der Hundesteuer können in Königswinter auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Königswinter.
Hundesteuer für Königswinter berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Königswinter
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Königswinter
Wie hoch ist die Hundesteuer in Königswinter?
Für den ersten Hund zahlst du in Königswinter 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Königswinter zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Königswinter zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Königswinter. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).