Hundesteuer Kirchlengern
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchlengern
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kirchlengern (2026)
Die Hundesteuer in Kirchlengern (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kirchlengern einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kirchlengern ein erhöhter Steuersatz von 396 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kirchlengern
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kirchlengern auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchlengern.
Hundesteuer für Kirchlengern berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchlengern
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kirchlengern
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kirchlengern?
Für den ersten Hund zahlst du in Kirchlengern 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 396 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kirchlengern zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kirchlengern zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchlengern. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).