Hundesteuer Kirchhundem
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchhundem
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kirchhundem (2026)
Die Hundesteuer in Kirchhundem (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kirchhundem einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 66 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 79 € sowie für jeden weiteren Hund 92 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kirchhundem ein erhöhter Steuersatz von 600 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kirchhundem
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kirchhundem auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchhundem.
Hundesteuer für Kirchhundem berechnen
≈ 5,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchhundem
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kirchhundem
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kirchhundem?
Für den ersten Hund zahlst du in Kirchhundem 66 € pro Jahr, für den zweiten Hund 79 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 600 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kirchhundem zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kirchhundem zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kirchhundem. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).