Hundesteuer Kerken
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kerken
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kerken (2026)
Die Hundesteuer in Kerken (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kerken einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 78 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 94 € sowie für jeden weiteren Hund 109 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kerken ein erhöhter Steuersatz von 500 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kerken
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kerken auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kerken.
Hundesteuer für Kerken berechnen
≈ 6,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kerken
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kerken
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kerken?
Für den ersten Hund zahlst du in Kerken 78 € pro Jahr, für den zweiten Hund 94 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 500 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kerken zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kerken zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kerken. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).