Hundesteuer Kamen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kamen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kamen (2026)
Die Hundesteuer in Kamen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kamen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 90 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 108 € sowie für jeden weiteren Hund 126 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kamen ein erhöhter Steuersatz von 288 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kamen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kamen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kamen.
Hundesteuer für Kamen berechnen
≈ 7,50 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kamen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kamen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kamen?
Für den ersten Hund zahlst du in Kamen 90 € pro Jahr, für den zweiten Hund 108 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 288 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kamen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kamen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kamen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).