Hundesteuer Kall
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kall
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kall (2026)
Die Hundesteuer in Kall (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kall einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kall ein erhöhter Steuersatz von 288 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kall
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kall auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kall.
Hundesteuer für Kall berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kall
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kall
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kall?
Für den ersten Hund zahlst du in Kall 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 288 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kall zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kall zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kall. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).