Hundesteuer Kaarst
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kaarst
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Kaarst (2026)
Die Hundesteuer in Kaarst (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Kaarst einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 108 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 130 € sowie für jeden weiteren Hund 151 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Kaarst ein erhöhter Steuersatz von 660 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Kaarst
Befreiungen von der Hundesteuer können in Kaarst auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Kaarst.
Hundesteuer für Kaarst berechnen
≈ 9 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Kaarst
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Kaarst
Wie hoch ist die Hundesteuer in Kaarst?
Für den ersten Hund zahlst du in Kaarst 108 € pro Jahr, für den zweiten Hund 130 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 660 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Kaarst zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Kaarst zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Kaarst. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).