Hundesteuer Jülich
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Jülich
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Jülich (2026)
Die Hundesteuer in Jülich (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Jülich einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Jülich ein erhöhter Steuersatz von 576 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Jülich
Befreiungen von der Hundesteuer können in Jülich auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Jülich.
Hundesteuer für Jülich berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Jülich
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Jülich
Wie hoch ist die Hundesteuer in Jülich?
Für den ersten Hund zahlst du in Jülich 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 576 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Jülich zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Jülich zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Jülich. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).