Hundesteuer Jüchen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Jüchen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Jüchen (2026)
Die Hundesteuer in Jüchen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Jüchen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 87 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 104 € sowie für jeden weiteren Hund 122 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Jüchen ein erhöhter Steuersatz von 426 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Jüchen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Jüchen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Jüchen.
Hundesteuer für Jüchen berechnen
≈ 7,25 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Jüchen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Jüchen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Jüchen?
Für den ersten Hund zahlst du in Jüchen 87 € pro Jahr, für den zweiten Hund 104 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 426 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Jüchen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Jüchen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Jüchen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).