Hundesteuer Issum
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Issum
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Issum (2026)
Die Hundesteuer in Issum (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Issum einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 72 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 86 € sowie für jeden weiteren Hund 101 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Issum ein erhöhter Steuersatz von 396 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Issum
Befreiungen von der Hundesteuer können in Issum auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Issum.
Hundesteuer für Issum berechnen
≈ 6 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Issum
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Issum
Wie hoch ist die Hundesteuer in Issum?
Für den ersten Hund zahlst du in Issum 72 € pro Jahr, für den zweiten Hund 86 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 396 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Issum zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Issum zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Issum. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).