Hundesteuer Hürth
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürth
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hürth (2026)
Die Hundesteuer in Hürth (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hürth einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 76 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 91 € sowie für jeden weiteren Hund 106 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hürth ein erhöhter Steuersatz von 540 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hürth
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hürth auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürth.
Hundesteuer für Hürth berechnen
≈ 6,33 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürth
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hürth
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hürth?
Für den ersten Hund zahlst du in Hürth 76 € pro Jahr, für den zweiten Hund 91 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 540 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hürth zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hürth zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürth. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).