Hundesteuer Hürtgenwald
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürtgenwald
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hürtgenwald (2026)
Die Hundesteuer in Hürtgenwald (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hürtgenwald einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 116 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 139 € sowie für jeden weiteren Hund 162 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hürtgenwald ein erhöhter Steuersatz von 1.162 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hürtgenwald
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hürtgenwald auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürtgenwald.
Hundesteuer für Hürtgenwald berechnen
≈ 9,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürtgenwald
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hürtgenwald
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hürtgenwald?
Für den ersten Hund zahlst du in Hürtgenwald 116 € pro Jahr, für den zweiten Hund 139 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 1.162 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hürtgenwald zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hürtgenwald zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hürtgenwald. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).