Hundesteuer Hückeswagen
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückeswagen
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hückeswagen (2026)
Die Hundesteuer in Hückeswagen (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hückeswagen einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 105 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 126 € sowie für jeden weiteren Hund 147 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hückeswagen ein erhöhter Steuersatz von 650 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hückeswagen
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hückeswagen auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückeswagen.
Hundesteuer für Hückeswagen berechnen
≈ 8,75 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückeswagen
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hückeswagen
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hückeswagen?
Für den ersten Hund zahlst du in Hückeswagen 105 € pro Jahr, für den zweiten Hund 126 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 650 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hückeswagen zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hückeswagen zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückeswagen. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).