Hundesteuer Hückelhoven
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückelhoven
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hückelhoven (2026)
Die Hundesteuer in Hückelhoven (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hückelhoven einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 48 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 58 € sowie für jeden weiteren Hund 67 €. In Hückelhoven wird derzeit kein gesonderter Zuschlag für Listenhunde erhoben.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hückelhoven
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hückelhoven auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückelhoven.
Hundesteuer für Hückelhoven berechnen
≈ 4 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückelhoven
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hückelhoven
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hückelhoven?
Für den ersten Hund zahlst du in Hückelhoven 48 € pro Jahr, für den zweiten Hund 58 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hückelhoven zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hückelhoven zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hückelhoven. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).