Hundesteuer Horstmar
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Horstmar
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Horstmar (2026)
Die Hundesteuer in Horstmar (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Horstmar einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 56 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 67 € sowie für jeden weiteren Hund 78 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Horstmar ein erhöhter Steuersatz von 312 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Horstmar
Befreiungen von der Hundesteuer können in Horstmar auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Horstmar.
Hundesteuer für Horstmar berechnen
≈ 4,67 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Horstmar
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Horstmar
Wie hoch ist die Hundesteuer in Horstmar?
Für den ersten Hund zahlst du in Horstmar 56 € pro Jahr, für den zweiten Hund 67 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 312 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Horstmar zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Horstmar zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Horstmar. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).