Hundesteuer Horn-Bad Meinberg
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Horn-Bad Meinberg (2026)
Die Hundesteuer in Horn-Bad Meinberg (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Horn-Bad Meinberg einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 47 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 56 € sowie für jeden weiteren Hund 66 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Horn-Bad Meinberg ein erhöhter Steuersatz von 341 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Horn-Bad Meinberg
Befreiungen von der Hundesteuer können in Horn-Bad Meinberg auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg.
Hundesteuer für Horn-Bad Meinberg berechnen
≈ 3,92 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Horn-Bad Meinberg
Wie hoch ist die Hundesteuer in Horn-Bad Meinberg?
Für den ersten Hund zahlst du in Horn-Bad Meinberg 47 € pro Jahr, für den zweiten Hund 56 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 341 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Horn-Bad Meinberg zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Horn-Bad Meinberg zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).