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Hundesteuer Hopsten

1. Hund50 €pro Jahr
2. Hund60 €pro Jahr
3. Hund und weitere70 €pro Jahr
Listenhund312 €pro Jahr
📅 Zuletzt geprüft: 30. April 2025🔗 Quelle: www.steuerzahler.de
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hopsten

ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).

Hundesteuer-Regelungen in Hopsten (2026)

Die Hundesteuer in Hopsten (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hopsten einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.

Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 50 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 60 € sowie für jeden weiteren Hund 70 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hopsten ein erhöhter Steuersatz von 312 € im Jahr.

Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hopsten

Befreiungen von der Hundesteuer können in Hopsten auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hopsten.

Hundesteuer für Hopsten berechnen

Anzahl der HundeSatz für den 1. Hund
1
Errechnete HundesteuerHopsten
50/ Jahr

4,17 € pro Monat

Berechnungsgrundlage
1. Hund: 50 €
Fälligkeit
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Zuständiges Amt
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hopsten
Quelle & Stand
www.steuerzahler.deGeprüft: 30. April 2025

Häufige Fragen zu Hopsten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Hopsten?

Für den ersten Hund zahlst du in Hopsten 50 € pro Jahr, für den zweiten Hund 60 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 312 €.

Wann muss ich die Hundesteuer in Hopsten zahlen?

Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.

Welches Amt ist in Hopsten zuständig?

Gemeinde-/Stadtverwaltung Hopsten. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).

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