Hundesteuer Hövelhof
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hövelhof
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hövelhof (2026)
Die Hundesteuer in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hövelhof einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 60 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 72 € sowie für jeden weiteren Hund 84 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hövelhof ein erhöhter Steuersatz von 300 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hövelhof
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hövelhof auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hövelhof.
Hundesteuer für Hövelhof berechnen
≈ 5 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hövelhof
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hövelhof
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hövelhof?
Für den ersten Hund zahlst du in Hövelhof 60 € pro Jahr, für den zweiten Hund 72 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 300 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hövelhof zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hövelhof zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hövelhof. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).