Hundesteuer Hörstel
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hörstel
ℹ️ Datenquelle: Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. (Stand 30.04.2025).
Hundesteuer-Regelungen in Hörstel (2026)
Die Hundesteuer in Hörstel (Nordrhein-Westfalen) wird von der örtlichen Stadtverwaltung bzw. dem zuständigen Steueramt erhoben. Wer in Hörstel einen Hund hält, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme im Haushalt offiziell anzumelden.
Für den ersten Hund liegt der Steuersatz aktuell bei 36 € pro Jahr. Wer zwei oder mehr Hunde hält, zahlt für den zweiten Hund 43 € sowie für jeden weiteren Hund 50 €. Für als gefährlich eingestufte Hunde (Listenhunde/Kampfhunde) gilt in Hörstel ein erhöhter Steuersatz von 312 € im Jahr.
Steuerbefreiung & Ermäßigungen in Hörstel
Befreiungen von der Hundesteuer können in Hörstel auf Antrag gewährt werden, insbesondere für Blindenführhunde, zertifizierte Assistenzhunde sowie geprüfte Rettungshunde. Viele Gemeinden bieten zudem bei Hunden aus dem örtlichen Tierheim eine befristete Steuerbefreiung für das erste Halterjahr an. Details zur Antragstellung und zu den erforderlichen Nachweisen erfahren Sie direkt beim Gemeinde-/Stadtverwaltung Hörstel.
Hundesteuer für Hörstel berechnen
≈ 3 € pro Monat
- Fälligkeit
- Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
- Zuständiges Amt
- Gemeinde-/Stadtverwaltung Hörstel
- Quelle & Stand
- www.steuerzahler.de ↗•Geprüft: 30. April 2025
Häufige Fragen zu Hörstel
Wie hoch ist die Hundesteuer in Hörstel?
Für den ersten Hund zahlst du in Hörstel 36 € pro Jahr, für den zweiten Hund 43 €. Für Listenhunde gilt ein Satz von 312 €.
Wann muss ich die Hundesteuer in Hörstel zahlen?
Siehe Hundesteuersatzung der Gemeinde.
Welches Amt ist in Hörstel zuständig?
Gemeinde-/Stadtverwaltung Hörstel. Details und das Anmeldeformular findest du in der amtlichen Satzung (siehe Quelle unten).